Das Betreuungsgericht kann Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer geistigen, psychischen, seelischen oder schweren körperlichen Krankheit bzw. Behinderung nicht mehr selbst regeln können, einen Betreuer zur Seite stellen.
Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.1992 wurde die automatische Entmündigung eines volljährigen Menschen durch die Bestellung eines Vormundes abgeschafft. Die Vormundschaft wurde durch die rechtliche Betreuung ersetzt. Die zu betreuende Person kann nach wie vor am Rechtsverkehr teilnehmen.
Die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers können sehr unterschiedlich sein. Ob es um Vermögen, die Wohnung oder die Gesundheit des Betreuten geht, um Behördengänge oder Entscheidungen zu Versicherungsfragen, in all diesen Situationen sind sie gefordert. Die rechtliche Betreuung ist daher in erster Linie eine Rechtsfürsorge und keine soziale oder pflegerische Betreuung. So muss der gerichtlich bestellte Betreuer z.B. keine Pflegeleistung oder Fahrdienste übernehmen, muss sie aber organisieren.
Für das Führen einer ehrenamtlichen Betreuung haben Sie Anspruch auf eine Aufwandspauschale von 425 € pro Jahr.
Als Betreuungsverein sehen wir uns in einer Scharnierfunktion zwischen Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde, ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuern sowie den zu Betreuenden. Bei einer Betreuungsvermittlung versuchen wir die richtigen Menschen zusammenzubringen. In Ihrer Tätigkeit sind Sie als ehrenamtlicher Betreuer natürlich nicht alleine. Durch unseren Betreuungsverein können Sie Unterstützung und Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
"Meine Betreute habe ich zuerst kennenlernen dürfen, bevor ich mich entscheiden sollte, ob ich die gesetzliche Betreuung übernehme. Die Atmosphäre im Wohnheim ist herzlich und hilfreich. Es gibt keinen Grund unsicher zu bleiben, wenn man zuerst auch mit etwas scheu an diese Aufgabe herangeht. Also nahm ich sie an. Ich war auch in der Werkstatt-Gruppe in Sinzheim, wo ich sehen konnte, was meine Betreute in der Zeit der Arbeit so alles macht. Auch da war alles so locker und fröhlich. Nun bin ich schon einige Jahre gesetzliche Betreuerin und es macht wirklich Freude! Wenn ich in die Gruppe komme, werde ich schon von den anwesenden Mitbewohnern freudig begrüßt. Bei meiner Betreuten entdecke ich die Freude in ihren Augen, der Gestik und Mimik. Sie kann sich nicht so klar artikulieren. Das geht aber auch so. Sie hat mich innerlich angenommen. Ich bringe ihr eine kleine Probe Parfüm mit, weil sie äußert: "Parfümle".
Wir trinken zusammen Kaffee und gehen dann zusammen spazieren. Ich überlege, was ich ihr dabei Besonderes bieten kann. Da braucht man schon Fantasie. Sie äußert selten Wünsche, spricht überhaupt wenig. Weil ich weiß, dass sie Musik liebt, stecke ich ihr auf einem Bänkchen unterwegs den MP3 Player in die Ohren. Es sieht so aus, dass sie sich freut.
Der Dienst als ehrenamtliche Betreuerin ist eine Aufgabe, die ganz bestimmt ins eigene Herz zurückfließt!
Vor dem jährlichen Rechenschaftsbericht braucht man auch keine Sorgen zu haben. Das ist nicht so kompliziert auszufüllen. Zuerst ging ich persönlich zu dem Betreuungsgericht in Baden-Baden, wo ich im Büro dabei sein wollte, ob alles wirklich in Ordnung ist, aber jetzt wiederholt sich ja das System. Es waren keine gravierenden Änderungen bei der Betreuten und eine kleine ehrenamtliche Pauschale gibt es auch, nachdem alles begutachtet worden ist und korrekt abgeschlossen wurde.
Ich kann jeden nur ermutigen so eine schöne Aufgabe zu übernehmen."
Almut Falbe-Hansen
"Meine Tätigkeit als Betreuer ist sehr vielseitig. Die Altersgruppe meiner Betreuten liegt derzeit zwischen 55 und 92 Jahren.
Die Bedürfnisse, Wünsche und Forderungen der Betreuten können sehr individuell sein. Unsere Aufgabe besteht darin, Wege und Lösungen gemeinsam mit dem Betreuten zu finden, um diesen Menschen ein stabiles Umfeld zu schaffen.
Meine Aufgabengebiete als rechtliche Betreuerin sind:
- Verhandlungen mit Ämtern und Behörden
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Postverkehr
Einige meiner Betreuten leben in einem Behindertenheim, welches einem Pflegeheim angeschlossen ist. Sie haben einen strukturierten Tagesablauf. Sie wohnen auf Stationen und erhalten in täglichen Dingen Unterstützung vom Pflegepersonal.
Weitere Betreute wohnen stationär in Pflegeheimen.
Sollte eine Pflegestufe (oder bei einer bereits bestehenden Pflegestufe eine Höherstufung) erforderlich sein, so ist es die Aufgabe als rechtlicher Betreuer bei den Krankenkassen einen Antrag zu stellen.
Jährlich oder nach Aufforderung ist die Rechnungslegung beim zuständigen Amtsgericht vorzulegen. Der /die Rechtspfleger/in prüft den persönlichen Bericht und die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus meiner vielseitigen Tätigkeit als rechtliche Betreuerin, die mir persönlich sehr viel Freude macht."
jubey
© Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern e.V